• Moadörfl Loipe (51)

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Schwierigkeit
Dauer 20min
Distanz 3.07km
Höchster Punkt 930m
Bergauf 30m
Bergab 30m

Diese Loipe ist 3km lang und bietet die Möglichkeit im Skating- oder klassichen Stil befahren zu werden.

Der Einstieg in die Loipe ist direkt beim Parkplatz Moadörfl, an der Talstation der Roten 8er.

Diese Loipe kann auch mit der Wagrainer Loipe, welche 7,5 km lang ist, perfekt kombiniert werden.
Einmal kurz über die Straße und weiter gehts Richtung Kirchboden - Wagrain.

Direkt beim Einstieg sind auch Einkehrmöglichkeiten gegeben um sich nach der Bewegung zu stärken und den Durst zu löschen.

derzeit geöffnet
Beste Jahreszeit
Jän
Feb
Mär
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Dez

Nähere Informationen zur Tour

Loipe Nr. 51

Verhaltensregeln für Langläufer

  1. Rücksichtnahme auf die anderen - Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik - Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. Auf Loipen und Pisten ist in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen.
  3. Wahl von Spur und Piste - Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Lauftechnik ist auf der Piste rechts zu laufen.
  4. Überholen - Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann.
  5. Gegenverkehr - Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Langläufer hat Vorrang.
  6. Stockführung - Beim Überholen, Überholt werden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen.
  7. Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse - Jeder Langläufer muss, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Er muss einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten. Notfalls muss er sich fallen lassen, um einen Zusammenstoss zu verhindern.
  8. Freihalten der Loipen und Pisten - Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe/Piste. Ein gestürzter Langläufer hat die Loipe/Piste möglichst rasch frei zu machen.
  9. Hilfeleistung - Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht - Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Klassik oder Skatingski, Langlaufstöcke, Langlaufschuhe, angenehme Kleidung zum Laufen, ev. Wasserflasche

Direkt an der Loipe.

Skibus

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